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FG Münster Urteil v. - 4 K 258/08 E EFG 2011 S. 1886 Nr. 21

Gesetze: EStG § 8 Abs 2, EStG § 3 Nr 51, EStG § 3 Nr 38, EStG § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1

Arbeitnehmer:

Vorteile aus der Inanspruchnahme von Expedientenrabatten

Leitsatz

1) Vorteile einer angestellten Reisverkehrskauffrau aus der Inanspruchnahme von Expedientenrabatten sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.

2) Eine Steuerbefreiung entsprechend § 3 Nr. 51 EStG oder § 3 Nr. 38 EStG kommt nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2070 Nr. 34
EFG 2011 S. 1886 Nr. 21
TAAAD-90944

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FG Münster, Urteil v. 29.06.2011 - 4 K 258/08 E

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