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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 5640/08 EFG 2012 S. 123 Nr. 2

Gesetze: EStG 2007 § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) S. 4 EStG 2007 § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) S. 7 EStG 2007 § 22aKBV § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Einkommensbesteuerung von Rentenanpassungen

kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Rentenbesteuerung

Anwendungsbereich der Kleinbetragsverordnung (KBV)

Leitsatz

1. Regelmäßige Rentenanpassungen führen nicht zu einer Erhöhung des steuerfreien Teils der Rente (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) S. 7 EStG), so dass spätere reguläre Rentenerhöhungen uneingeschränkt der Besteuerung unterworfen werden.

2. Der steuerfreie Teil der Rente ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil; der steuerfreie Teil ist kein Prozentsatz.

3. Es besteht hinsichtlich der Rentenbesteuerung aufgrund der Regelung des § 22a EStG kein strukturelles Vollzugsdefizit, dass zur Verfassungswidrigkeit der Besteuerung führt.

4. Die KBV findet auch Anwendung auf eine mit der Klage angefochtene Erstveranlagung.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 123 Nr. 2
PAAAD-90941

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.07.2011 - 3 K 5640/08

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