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NWB Nr. 37 vom Seite 3092

DStG: Pauschallösung beim steuerlichen Abzug von Ausbildungskosten

[i]Pauschales Abzugsmodell als Reaktion auf BFH-Rechtsprechung Als Reaktion auf zwei Entscheidungen des BFH, Kosten für eine Ausbildung bzw. ein Erststudium unter bestimmten Bedingungen als vorweggenommene Werbungskosten zu berücksichtigen (Schneider, NWB 34/2011 S. 2840), hat der Bundesvorsitzende der DStG ein pauschales Abzugsmodell vorgeschlagen: „Danach könnten pauschal und ohne Einzelnachweis pro Studienjahr 1.000 € in Abzug gebracht werden. Dies sei auf die Regelstudienzeit zu begrenzen. Bei einer Studiendauer von vier Jahren ergebe sich im ersten Jahr der Berufstätigkeit ein Abzug von 4.000 €. Die sich daraus ergebende Steuererstattung wirke dann wie ein Existenzgründungsbonus. Alle seien Gewinner: Der Betroffene müsse keine Belege sammeln und habe Klarheit, das Finanzamt habe erheblich weniger Arbeit und für den Fiskus seien die Steuerausfälle planbar und überschaubar. [i]Aufnahme in das Steuervereinfachungsgesetz 2011 Da es sich um einen Vereinfachungsvorschlag handele, könne er noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingefügt werden.”

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