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BFH 12.04.2011 VII R 5/10, StuB 17/2011 S. 688

Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Steuerberaterprüfung infolge vorzeitiger Vernichtung von Prüfungsnotizen durch die Prüfungsbehörde

Behält die Prüfungsbehörde ein vom Prüfling angefertigtes Konzept für seinen mündlichen Vortrag und seine Mitschrift des Prüfungsablaufs ein und vernichtet diese vor Bestandskraft der Prüfungsentscheidung, kann der Prüfling Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Prüfung haben, sofern er glaubhaft macht, dass ihn die Vernichtung dieser Unterlagen in seinen Möglichkeiten, Rechtsschutz gegen die Bewertung seiner Leistungen zu erlangen, wesentlich beeinträchtigt (Bezug: Art. 19 Abs. 4 GG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall hatte die Prüfungsbehörde nach der mündlichen Steuerberaterprüfung vom Prüfling das Konzept für seinen mündlichen Kurzvortrag und ein von ihm über den weiteren Verlauf der mündlichen Prüfung angefertigtes Protokoll herausverlangt, nicht mehr zurückgegeben und vernichtet. ...

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