Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 17/2011 S. 687

Keine Prüfung gesellschaftsvertraglicher Mehrleistungen auf das Stammkapital durch das Registergericht

Bei der Anmeldung zur Eintragung einer neu errichteten Gesellschaft in das Handelsregister bezieht sich die Prüfungspflicht des Registergerichts gem. § 9c Abs. 1 Satz 1 GmbHG nur auf die Mindestleistungen nach § 7 Abs. 2 GmbHG. Ob Mehrleistungen auf das Stammkapital erbracht wurden, ist nicht zu prüfen. Unerheblich ist dabei, ob die Mehrleistung durch die Satzung vorgeschrieben wurde, soweit die Versicherung des Geschäftsführers gem. § 8 Abs. 2 GmbHG korrekt ist. Solange in Bezug auf das Stammkapital die gesetzlichen Anmeldevorrausetzungen eingehalten sind, ist eine gesellschaftsvertraglich vereinbarte, aber nicht erbrachte Mehrleistung unschädlich und insbesondere kein Eintragungshindernis ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen