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StuB 17/2011 S. 678

Ergänzung des IDW RS HFA 30 zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

In seiner 224. Sitzung am hat der HFA eine geänderte Fassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30) verabschiedet. Neben der Integration der bislang in IDW ERS HFA 38 enthaltenen Ausführungen zu den Besonderheiten der (Ansatz-)Stetigkeit bei Altersversorgungsverpflichtungen wurde die Verlautbarung um Aussagen zu Zweifelsfragen ergänzt, die aus dem Mitgliederkreis an die Geschäftsstelle gerichtet worden sind. So wird in der geänderten Fassung etwa dazu Stellung genommen, ob Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens in das Anlagengitter aufzunehmen oder unter welchem Bilanzposten den Altersversorgungsverpflichtungen vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen auszuweisen sind.

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