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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 41/09

Gesetze: UStG § 13 Abs. 1, UStG § 18 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2

Abrechnungsbescheid: Kein Wiederaufleben der Steuerfestsetzung aus Umsatzsteuer-Voranmeldungen, wenn Jahresbescheid aufgehoben wird

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen einer Erstattung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 AO.

  2. Der USt-Vorauszahlungsanspruch des FA bleibt als selbstständiger Anspruch auch dann bestehen, wenn der USt-Jahresbescheid ergeht.

  3. Die Steuerfestsetzungen aus USt-Voranmeldungen bzw. USt-Vorauszahlungsbescheiden lebt nach Aufhebung des USt-Jahresbescheids nicht wieder auf, wenn das FA mit Aufhebung des Jahresbescheids zum Ausdruck bringt, dass an der Unternehmereigenschaft des Stpfl. nicht mehr festgehalten wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1416 Nr. 22
KAAAD-90678

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.06.2011 - 5 K 41/09

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