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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 278/09 EFG 2011 S. 2145 Nr. 24

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

Zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte

Leitsatz

  1. Zum Begriff Zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.

  2. Die Beurteilung des Betriebssitzes des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte ist nicht von der Intensität und der Dauer der dort ausgeübten beruflichen Tätigkeit abhängig. Entscheidend ist vielmehr, ob der Betriebssitz durch das wiederholte Anfahren des Arbeitnehmers eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten erlangt.

  3. Sucht ein Bezirksleiter regelmäßig bestimmte Filialen auf zur Erfüllung seiner Aufgaben, so handelt es sich bei diesen Filialen grundsätzlich um regelmäßige Arbeitsstätten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 2145 Nr. 24
XAAAD-90665

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 13.04.2011 - 2 K 278/09

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