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Dachverpachtung an einen Photovoltaikanlagenbetreiber
Derzeit „pachten” Investoren von Gebäudeeigentümern Dächer an, um darauf Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu errichten und zu betreiben. Wie diese Vorgänge umsatzsteuerlich zu beurteilen sind, hat das Bayerische Landesamt für Steuern erläutert. Die Gebäudeeigentümer gestatten dem „Pächter” vertraglich, auf dem Dach eine PV-Anlage anzubringen. Insoweit liegt eine steuerfreie Grundstücksvermietung (§ 4 Nr. 12a UStG) vor, die vergleichbar ist mit Standortanmietungen für Mobilfunkmasten. Bei einer „Dachverpachtung” gegen Dachsanierung durch den PV-Anlagenbetreiber liegt ein tauschähnlicher Umsatz (§ 3 Abs. 12 UStG) vor, nämlich die Gestattung der Dachnutzung gegen Werklieferung in Form der Dachsanierung (ggf. mit Baraufgabe). Das Gewerk „Dachsanierung” geht dabei i.d.R. sofort in das Eigentum des Grunds...