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Die zeitnahe Betriebsprüfung aus Beratersicht
Kritische Würdigung der BpO-Änderung
[i]Happe, Die zeitnahe Betriebsprüfung aus Sicht eines Betriebsprüfers, BBK 17/2011 S. 807, NWB GAAAD-90393Einzige Änderung der neuen Betriebsprüfungsordnung (BpO n. F.) ist die Einführung eines § 4a mit der Überschrift „Zeitnahe Betriebsprüfung”. Die Vorschrift wird erstmals für Außenprüfungen anzuwenden sein, die nach dem angeordnet werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Vor- und Nachteile der neuen Regelung dargestellt, die sich aus Beratersicht ergeben.
I. Inhalt der neuen Regelung
1. Ermessen der Finanzverwaltung
[i]Ermessensspielraum der FinanzbehördeNach § 4a Abs. 1 Satz 1 BpO n. F. kann die Finanzbehörde unter bestimmten Bedingungen Steuerpflichtige für eine zeitnahe Betriebsprüfung auswählen. Das Ermessen der Finanzverwaltung für die Auswahl geeigneter Steuerpflichtiger wird sich dabei in den Grenzen des § 5 AO bewegen.
2. Prüfung des letzten offenen Veranlagungszeitraums
[i]Definition „zeitnah”Eine Betriebsprüfung ist nach § 4a Abs. 1 Satz 2 BpO n. F. zeitnah, wenn der Prüfungszeitraum einen oder mehrere gegenwartsnahe Besteuerungszeiträume umfasst. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Gegenwartsnähe dadurch zum Ausdruck kommen kann, dass der Prüfungszeitraum den letzten Veranlagungszeitraum umfasst, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde .
Der Gesetzgeber weist ferner darauf hin, d...