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NWB 35/2011 S. 2928

Krankenversicherung | Erlass der Rückstände privat versicherter Hartz-IV-Empfänger

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem Verband der Privatkassen einen Schuldenerlass vereinbart. Davon profitieren ca. 2.000 privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger, soweit ihre Beitragsschuld für mehr als drei Monate offen blieb. Die Absprache vollzieht eine BSG-Entscheidung nach, derzufolge auch privat versicherte Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung Anspruch auf volle Übernahme des Krankenkassenbeitrags [i]BSG, Urteil v. 18. 1. 2011 - B 4 AS 108/10 R NWB HAAAD-79093 durch den Staat haben. Bis Anfang des Jahres erstatteten die Jobcenter nur etwa die Hälfte der Beiträge (entsprechend der Beiträge für gesetzlich Versicherte). In Zukunft sollen die vollen Beiträge unmittelbar von den Arbeitsagenturen getragen werden.

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