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NWB Nr. 35 vom Seite 2919

Verhinderung von Missbrauch bei der Arbeitnehmerüberlassung

Dieter Hold

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2960Insbesondere das „System Schlecker” war der Anlass für die Politik, die Leiharbeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu reformieren. Im Prinzip geschieht dort Fol-gendes: Arbeitnehmer in festen Arbeitsverhältnissen werden freigesetzt, um sie an-schließend als Leiharbeitnehmer wieder auf ihrem alten Arbeitsplatz zu beschäftigen. Diesem Missbrauch der Leiharbeit sollte durch das Änderungsgesetz Einhalt geboten werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Leiharbeit fester Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik

[i]AÜG als Grundlage der LeiharbeitLeiharbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Sie ist funktional als Überbrückungshilfe bei Personalengpässen aus dem deutschen Arbeitsmarktsystem nicht mehr wegzudenken. Ein Verleiher, i. d. R. ein Personaldienstleistungsunternehmen, stellt einen Arbeitnehmer ein und verleiht diesen für begrenzte Zeit an einen anderen, Personal benötigenden Unternehmer, den sog. Entleiher.

Anlässe für die aktuelle Reform

[i]EU-MindeststandardsMit der im Jahr 2008 verabschiedeten EU-Leiharbeitsrichtlinie wurden verbindliche Mindeststandards für die Arbeitnehmerüberlassung aufgestellt, die die Mitgliedstaaten bis zum in nationales...

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