Jörg Holthaus

Ausländische Künstler und Sportler im Steuerrecht

1. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69731-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63721-6

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Ausländische Künstler und Sportler im Steuerrecht (1. Auflage)

C. Freistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen

Deutschland hat mit einer Vielzahl von Staaten internationale Abkommen zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung kurz DBA abgeschlossen. Diese werden durch das sog. Zustimmungsgesetz deutsches Recht und können das deutsche Steuersubstrat insbesondere bei beschränkt Steuerpflichtigen begrenzen. Auch inländische Einkünfte, die dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen dürfen nach den DBA in Deutschland teils nicht, teils nur begrenzt besteuert werden.

1. Verfahrensvorschrift § 50d EStG

Für sämtliche Freistellungen aufgrund eines DBA ist die Verfahrensvorschrift des § 50d Abs. 1 bis 4 EStG zu beachten. Mit dieser Regelung setzt sich der deutsche Gesetzgeber zunächst über die Freistellungsgebote der DBA hinweg. Auch wenn nach einem DBA eine Steuer in Deutschland nicht erhoben werden darf, muss der Vergütungsschuldner den Steuerabzug vornehmen und haftet sogar hierfür. § 50d Abs. 1 EStG verhindert die unmittelbare Berufung auf die Rechte aus einem DBA.

Nur in Zusammenarbeit mit dem BZSt kann der Steuerabzug unterbleiben oder reduziert werden, wenn vor Zahlung der Vergütung ein entsprechender Antrag nach § 50d Abs. 2 EStG auf Erteilung einer Freistellungsbeschei...

Ausländische Künstler und Sportler im Steuerrecht

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