Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 16/2011 S. 640

Werbung mit dem Zusatz „Steuerberatung”

Eine Anwaltssozietät darf unter der Bezeichnung „Steuerberatung” firmieren, wenn sie praktisch nur auf diesem Gebiet tätig ist. Diese Firmierung verstößt nicht gegen § 7 BORA, da mit der Bezeichnung „Steuerberatung – Rechtsberatung” nicht auf abstrakte Befugnisse, sondern auf tatsächliche Arbeitsbereiche hingewiesen wird. Allein die Verwendung des Wortes „Steuerberatung” ruft im Rechtsverkehr auch nicht zwingend den Eindruck hervor, mindestens ein Mitglied des beruflichen Zusammenschlusses sei bestellter Steuerberater. Das ratsuchende Publikum weiß, so das Gericht, dass neben Steuerberatern auch noch andere Berufsträger befugt und in der Lage sind, steuerberatende Tätigkeiten zu übernehmen. Die beiden beklagten Anwälte der Kanzlei waren zum einen nach den § 2 und...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen