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StuB 16/2011 S. 639

Kanzleianschrift des Insolvenzverwalters als Geschäftsanschrift der Gesellschaft

Sofern der Geschäftsführer dem Insolvenzverwalter der GmbH eine Zustellungsvollmacht erteilt, kann dessen Kanzleianschrift verbunden mit einem c/o-Zusatz als Geschäftsanschrift der Gesellschaft fungieren. Mit der Verpflichtung zur Angabe einer Geschäftsadresse sollen Zustellungen erleichtert werden, wobei der Gesetzgeber im Rahmen des MoMiG die Mög-lichkeit akzeptierte, dass namentlich bei einer in Abwicklung befindlichen Gesellschaft ein Geschäftslokal oder Betriebsräume nicht mehr vorhanden sind (BT-Drucks. 16/6140 S. 35 zu § 8 GmbHG). Gleichwohl soll die Gesellschaft auch in diesem Fall zur Angabe einer Geschäftsanschrift verpflichtet sein und hierbei auch der Sitz eines Zustellbevollmächtigten ausreichen, solange die Zustellung gesichert erscheint. Folglich ist auch ein c/o-Zusatz eintragungsfä...

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