Keine
Pfändungsgrenze für Vorsteuererstattungsanspruch
Leitsatz
1. Der Erlass von Grunderwerbsteuer aus persönlichen
Billigkeitsgründen wird ermessensfehlerfrei vom FA abgelehnt, wenn der
Steuerschuldner bis zum Ergehen der Einspruchsentscheidung trotz zweimaliger
Aufforderung das Formular „Erklärung über die wirtschaftlichen
Verhältnisse” nur unvollständig ausfüllt. Die im Klageverfahren
nachgereichte Aufstellung der Gläubiger nebst einzelner Schuldensummen ist für
die Prüfung der Frage, ob die Ablehnung des Erlasses ermessensfehlerhaft war,
unerheblich.
2. Die Pfändungsgrenze gem. § 850 ff. ZPO gilt nicht für einen
Vorsteuererstattungsanspruch.
Fundstelle(n): VAAAD-89475
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 16.02.2011 - 2 K 317/09
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