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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 28 | Erbschaftsteuer: Einkommensteuer für Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit

Beim BFH ist ein Verfahren zu der Frage anhängig, ob die Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers eine Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers darstellt. Das FG Niedersachsen hat die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, wonach eine Anrechnung bei der Erbschaftsteuer nicht möglich ist, weil die Einkommensteuer immer erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entsteht.

Ein anhängiges Verfahren zur Erbschaftsteuer haben wir noch für Sie. Der BFH muss entscheiden: Stellt die Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers eine Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers dar?

Im Nachlass befinden sich neben dem Aktivvermögen regelmäßig auch Nachlassverbindlichkeiten. Diese sind bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer abzuziehen. Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die vom Erblasser herrührenden Schulden. Hierunter fallen alle Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers schon entstanden waren. Das können zum Beispiel noch offene Rechnungen sein oder ein noch nicht abbezahlter Kredit. Auch die beim Erblasser entstandene und auf den Erben übergehende Einkommensteuersc...

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