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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 27 | Umsatzsteuer: Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung bei Kleinunternehmern

Der BFH muss die für Kleinunternehmer interessante Frage klären, ob die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw als unentgeltliche Wertabgabe gemäß § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG bei der Ermittlung des Umsatzes im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG zu berücksichtigen ist. Das FG Berlin-Brandenburg hat dies zu Gunsten eines Steuerzahlers in erster Instanz verneint.

Das nächste anhängige BFH-Verfahren zur Umsatzsteuer fällt in die Kategorie „Erstaunlich, dass ein solcher Fall es bis zum BFH schafft”. Es geht um die Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung bei Kleinunternehmern.

Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, sind Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Sie müssen einerseits ihre Umsätze nicht versteuern. Andererseits sind sie nicht berechtigt, Vorsteuern abzuziehen. Kleinunternehmer können auf die Begünstigung verzichten, indem sie zur Regelbesteuerung optieren.

Für die Kleinunternehmerregelung sind immer zwei Umsatzgrenzen einzuhalten: Im Vorjahr dürfen die Umsätze maximal 17.500 € betragen haben, und im laufenden Jahr dürfen sie voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen. Maßgeblich sind die Bruttobeträge, also einschließlich der enthaltenen Umsatzsteuer.

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