Last-Minute-Check Verfahrensrecht
3. Aufl. 2011
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Abschnitt 11: Besteuerungsverfahren
I. Veranlagung zur Umsatzsteuer
1. Steuererklärung
161Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer, der Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr (§ 16 Abs. 1 Satz 2 UStG). Der Unternehmer hat jährlich eine Steuererklärung abzugeben, in der er die zu entrichtende Steuer oder den Vergütungs- bzw. Erstattungsanspruch selbst zu berechnen hat (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG, § 150 Abs. 1 Satz 3 und §§ 167 Abs. 1, 168 Satz 1 AO). Die Steuererklärung ist auf elektronischem Wege zu übermitteln. Eine Zahllast zuungunsten des Steuerpflichtigen ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Steuererklärung beim Finanzamt zu entrichten (§ 18 Abs. 4 Satz 1 UStG).
In die Steuerberechnung sind sämtliche Umsätze aller Betriebe oder beruflichen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen zusammenzufassen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG), so dass von jedem Unternehmer für sein gesamtes Unternehmen nur eine Steuererklärung abzugeben ist.
2. Voranmeldungsverfahren
162Auf die Jahressteuer hat der Unternehmer Vorauszahlungen zu entrichten (§ 18 Abs. 1 Satz 3 UStG), zu diesem Zweck muss er Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG) – regelmäßig elektronisch. Voranmeldungszeitraum ist grds. das Vierteljahr (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG); beträgt die Steuer für das vorangegangene Jahr jedoch mehr als 7 500 €, hingegen der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 Satz 2 UStG). Bei Neugründung ist im G...