Last-Minute-Check Verfahrensrecht
3. Aufl. 2011
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Abschnitt 9: Vorsteuerabzug
I. Grundsätzliche Abzugsfähigkeit von Vorsteuerbeträgen
1. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
131Kernstück des Mehrwertsteuersystems ist der Vorsteuerabzug, durch den die auf der Vorstufe eingetretene Belastung eines Unternehmers umsatzsteuerlich rückgängig gemacht wird. Dabei sind verschiedene Eingangsumsätze zu unterscheiden:
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Bezug von Lieferungen und sonstigen Leistungen | |
entrichtete Einfuhrumsatzsteuer | |
innergemeinschaftliche Erwerbe | |
Übergang der Steuerschuldnerschaft | |
Steuerlagerregelung |
132Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind ausschließlich Unternehmer im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Abziehbar sind auch Vorsteuerbeträge, die vor Ausführung von Umsätzen oder nach Aufgabe ihrer Tätigkeit anfallen, auch wenn es später nicht oder nicht nachhaltig zur Ausführung entgeltlicher Leistungen kommt (ausgenommen Missbrauchsfälle). Vorsteuerabzugsberechtigt sind weiter ausländische Unternehmer, auch wenn sie im Inland keine Leistungen ausgeführt haben. Diese Unternehmer haben ihre Vorsteuerbeträge im Vergütungsverfahren geltend zu machen (§ 18 Abs. 9 UStG i. V. m. §§ 59 bis 61 UStDV). Nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind dagegen Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG).