Gerd Kaehne, Gerhard Lenhoff, Peter Mann, Karsten Webel

Last-Minute-Check Verfahrensrecht

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61383-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59613-1

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Last-Minute-Check Verfahrensrecht (3. Auflage)

Abschnitt 4: Bemessungsgrundlagen

I. Entgeltliche Leistungen

1. Begriff des Entgelts

82Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG), auch dann, wenn es dem objektiven Wert der bewirkten Leistung nicht entspricht. Ist die Umsatzsteuer im zu zahlenden Gesamtpreis enthalten, muss sie herausgerechnet werden, denn das Entgelt im umsatzsteuerlichen Sinne ist ein Nettobetrag. Neben dem vereinbarten Preis einer Leistung können auch zusätzliche Aufwendungen des Leistungsempfängers Leistungsentgelt sein, wenn der Leistungsempfänger sie zugunsten des Leistenden für die Leistung erbringt. Auch in den Fällen, in denen sichtbar kein Entgelt fließt, kann ein Leistungsaustausch vorliegen, z. B. beim abgekürzten Zahlungsweg, bei der Aufrechnung oder bei der Abtretung von Forderungen. Zum Entgelt gehören auch

  • die Übernahme von Schulden,

  • Entgeltszuschläge oder -minderungen,

  • Verpackungs- und Versandkosten,

  • Pfandgelder,

  • Entgelt von dritter Seite.

83Vertragsstrafen, Verzugszinsen und dergleichen sind nicht Teil des Entgelts, sondern Schadensersatz, z. B. das von sog. Schwarzfahrern über das tarifliche Fahrgeld hinaus zu entrichtende erhöhte Beförderungsentgelt. Bei Forderun...