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BBK Nr. 16 vom Seite 786

Verzögerungsgeld in der Außenprüfung

VRiFG Bernd Rätke, Berlin

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Frage

[i]Festsetzung eines VerzögerungsgeldsIch betreue einen Mandanten bei einer Außenprüfung. Der Prüfer hat innerhalb einer Frist von vier Wochen die Vorlage eines Vertrags gefordert, der nicht auffindbar war. Ich habe auf die Anfrage nicht reagiert, weil ich hoffte, den Vertrag später noch vorlegen zu können. Der Prüfer hat seine Aufforderung zur Vorlage noch einmal wiederholt und ein Verzögerungsgeld angedroht, das er schließlich am in Höhe von 2.500 € festgesetzt hat. Im April 2011 konnte mein Mandant dann den Vertrag vorlegen.

[i]Vertrag liegt vorIch habe Einspruch gegen den Bescheid über das Verzögerungsgeld eingelegt und bin davon ausgegangen, dass das Verzögerungsgeld aufgehoben wird, weil der Vertrag mittlerweile vorliegt. Das FA hält aber an der Festsetzung fest und ist auch zu keiner Minderung bereit.

Antwort

VRiFG Bernd Rätke, Berlin

[i]Verzögerungsgeld ist unverändert gültigDer Bescheid dürfte rechtmäßig sein. Die Voraussetzungen für die Festsetzung des Verzögerungsgelds ...

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