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FG Köln Urteil v. - 7 K 1654/09 EFG 2012 S. 65 Nr. 1

Gesetze: EStG § 3 Nr 29 Buchst b) EStG § 34cDBA Türkei Art 19 DBA Türkei Art 15 DBA Türkei Art 23 Abs 1 Buchst b) Wiener Übereinkommen v. über diplomatische Beziehungen Art 37 Abs 2 Wiener Übereinkommen v. über konsularische Beziehungen Art 49 Abs 1 EStG § 19 Abs 1 Nr 1

Unbeschränkte Steuerpflicht:

Einnahmen eines türkischen Konsulatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland steuerpflichtig

Leitsatz

Ein konsulatsangehöriger Arbeitnehmer, der sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt und einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist in Deutschland mit seinen Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig. Etwaige türkische Steuern werden angerechnet.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 65 Nr. 1
IWB-Kurznachricht Nr. 6/2012 S. 194
WAAAD-88818

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FG Köln, Urteil v. 15.06.2011 - 7 K 1654/09

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