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FG Köln Urteil v. - 10 K 1682/08 EFG 2011 S. 1781 Nr. 20

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a

Sonderausgaben:

Zahlungen an die Stiefmutter als dauernde Last

Leitsatz

Der Vermögensübergeber kann Versorgungsleistungen im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG auch für bestimmte dritte Personen vorbehalten, die dem Generationennachfolge-Verbund angehören. In diesem Sinne kann Leistender ein Abkömmling des Vermögensübergebers sein, der an einen Stiefelternteil Versorgungsleistungen erbringt, der in Gütertrennung geheiratet wird und aufgrund Erbvertrags mit Rücksicht auf die Begründung der Versorgungsverpflichtung des Vermögensübernehmers auf seinen Pflichtteil verzichtet hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 6 Nr. 12
EFG 2011 S. 1781 Nr. 20
NWB-EN Nr. 730/2011 (Zahlungen an die Stiefmutter als dauernde Last)
EAAAD-88795

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FG Köln, Urteil v. 30.06.2011 - 10 K 1682/08

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