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FG Köln Urteil v. - 10 K 1229/09 EFG 2012 S. 103 Nr. 2

Gesetze: EStG § 18 Abs 1 Nr 1 Satz 2, SGB VIII § 34, EStG § 3 Nr 11

Einkünfte aus selbständiger Arbeit:

Betriebseinnahmen einer Betreuerin eines Kindes wegen Honorar- und Sachkosten steuerpflichtig

Leitsatz

Erbringt eine Betreuerin Erziehungsleistungen im Sinne von § 34 SGB VIII zu einem weit über den Pauschalen des § 33 SGB VIII liegenden Honorar, so ist dieses steuerpflichtige Betriebseinnahme, die nicht gem. § 3 Nr. 11 EStG steuerbefreit ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 103 Nr. 2
UAAAD-88794

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FG Köln, Urteil v. 30.06.2011 - 10 K 1229/09

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