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NWB direkt Nr. 33 vom Seite 892

Kindergeld: Freiwilligendienste

[i]Hörster, NWB 20/2011 S. 1690; Hilbertz, NWB 28/2011 S. 2352Der mit der Abschaffung der Wehrpflicht und des Zivildienstes zum eingeführte Bundesfreiwilligendienst sowie der Internationale Jugendfreiwilligendienst berechtigen derzeit noch nicht zum Bezug von Kindergeld, sollen aber nach den Plänen des Gesetzgebers durch das sog. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften in den Katalog der Freiwilligendienste des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG aufgenommen werden. [i]Offene Kindergeldanträge sind zurückzustellenNach einer Einzelweisung des NWB GAAAD-87500 sind diesbezüglich offene Kindergeldanträge durch die Familienkassen von der Bearbeitung zurückzustellen, bis das parlamentarische Verfahren abgeschlossen ist (nach derzeitigem Planungsstand: ). [i]Hinweis bei vorgezogener Bearbeitung auf spätere fehlende KorrekturmöglichkeitSollte eine vorgezogene Bearbeitung auf ausdrücklichen Wunsch des Kindergeldberechtigten erfolgen, sind die Familienkassen angewiesen, den Kindergeldanspruch für das den neuen Dienst leistende Kind mangels gesetzlicher Grundlage zu verneinen. In diesem Fall ist eine spätere Korrektur des Ablehnungsbescheids – nach Ablauf der Einspruchsfrist – mangels einschlägiger Korrekturnorm nicht mehr möglich.

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