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NWB direkt Nr. 33 vom Seite 896

Haftungsgefahren für GmbH-Gesellschafter

Dr. Jochen Blöse

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAD-88557 Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet grds. nur das Gesellschaftsvermögen. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt, sondern wird auf unterschiedliche Art durchbrochen. Dies geschieht zum einen dadurch, dass ein Gesellschafter auf rechtsgeschäftlicher Basis erklärt, für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften zu wollen, v. a. indem er aus seinem Privatvermögen Sicherheiten bestellt. Zum anderen besteht eine Gruppe von Konstellationen für die sog. Durchgriffshaftung.

Eine ausführliche Fassung finden Sie in

BGH-Entscheidung zu Grenzen des Rückgriffs auf Mitgesellschafter

[i]Inanspruchnahme im Verhältnis der Gesellschafter untereinanderIn einer mehrgliedrigen Gesellschaft stellt sich die Frage, ob der Gesellschafter, dessen Sicherheit von einem Fremdkapitalgeber in Anspruch genommen wird, gegenüber seinen Mitgesellschaftern Ausgleichsansprüche hat. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom - II ZR 279/08 NWB FAAAD-83958 erklärt, dass solche nur eingeschränkt bestehen. Das Urteil muss dahingehend verstanden werden, dass ein Rückgriff nach den Regeln des Gesamtschuldnerausgleichs nur dann möglich sein soll, wenn der in Anspruch genommene Gesellschafter Sicherheiten in voller ...

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