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Änderung des Kapitalertragsteuerverfahrens
Das am verkündete OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (BGBl 2011 I S. 1126) beinhaltet u. a. die Umsetzung der neu gefassten europäischen Investmentfonds-Richtlinie 2009/65/EG („OGAW IV-Richtlinie”, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) im Investmentgesetz, die bis zum in nationales Recht umzusetzen war. Danach wird ab 2012 der Kapitalertragsteuerabzug für depotverwahrte Aktien und für Investmentanteile umgestellt. Künftig wird auch in diesen Fällen ein Abzug durch die Kreditwirtschaft vorgenommen. Das BMF hat Anwendungsfragen zu den Änderungen des Kapitalertragsteuerverfahrens durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz beantwortet.