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BFH 06.04.2011 IX R 40/10, StuB 15/2011 S. 594

Anwendung des Halbabzugsverbots auf einen Veräußerungsverlust i. S. von § 17 EStG auch bei nur geringfügigen Einnahmen, nicht aber bei einem lediglich symbolischen Kaufpreis

(1) Werden bei der Anteilsveräußerung i. S. von § 17 EStG veräußerungsbedingte Einnahmen (Veräußerungspreis) erzielt, sind das Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG) und das Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) auch im Verlustfall anzuwenden. (2) Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind nicht anzuwenden, wenn objektiv wertlose Anteile aus buchungstechnischen Gründen zu einem symbolischen Kaufpreis (z. B. von 1 €) veräußert werden (Bezug: § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3c Abs. 2, § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG 2002). NWB TAAAD-87497,

Praxishinweise

Nach der Rechtsprechung des IX. Senats des BFH ist der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG in der vor 2011 gültigen Gesetzesfassung begrenzt, wenn der...

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