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FG Köln Urteil v. - 4 K 3951/07 EFG 2011 S. 1783 Nr. 20

Gesetze: EStG § 9, EStG § 21

Immobilien:

Schadensersatzzahlungen keine Werbungskosten bei VuV

Leitsatz

Schadensersatzahlungen und Rechts- und Beratungskosten, die mit der Veräußerung eines zuvor vermieteten Grundstücks im Zusammenhang stehen, betreffen die private Vermögensebene und somit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht abziehbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1783 Nr. 20
UAAAD-88191

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FG Köln, Urteil v. 24.11.2010 - 4 K 3951/07

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