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Eherecht; | Ausgleichsanspruch bei Steuervorauszahlungen während bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft
Ehegatten sind sowohl im Güterstand der Gütertrennung als auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft hinsichtlich ihres Vermögens und ihrer Schulden selbständig. Deshalb hat im Verhältnis der Ehegatten zueinander grundsätzlich jeder von ihnen für seine eigene Steuerschuld aufzukommen. Begleicht ein Ehegatte die Steuerschuld des anderen, so ergibt sich im Hinblick auf die rechtliche Selbständigkeit, dass gegen den anderen Ehegatten ein Aufwendungsersatzanspruch entsteht. Dieser Grundsatz kann aber dann keine Geltung beanspruchen, wenn die Ehegatten während der ehelichen Lebensgemeinschaft diese Trennung selbst nicht vollzogen haben, indem bei beidseitig selbständiger Tätigkeit der eine Ehegatte die auf den anderen Ehegatten entfallende Steuer mitentrichtet hat. Zur Begründung ...