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StuB Nr. 15 vom Seite 585

Aus für ELENA – ELStAM startet unverändert

StB Michael Seifert, Troisdorf*

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben sich darauf verständigt, das sog. ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Nach dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfahrensgesetz) musste seit dem jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln. In diesem Datensatz war eine große Anzahl persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten. Mit dem ELENA-Verfahren sollte ursprünglich ab 2012 der Einkommensnachweis elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Nachdem die Einführung zunächst auf 2014 verschoben werden sollte, einigten sich BMWi und BMAS nun darauf, den Elektronischen Entgeltnachweis „schnellstmöglich einzustellen”.

Diese Einstellung des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) hat allerdings keine Auswirkungen auf das vom BMF angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die Arbeiten der Finanzverwaltung für den planmäßigen Einsatz der elektronisc...

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