VGA wegen unangemessener Vergütung der drei Geschäftsführer einer Familien-GmbH
Leitsatz
1. Unterhält eine im Kfz-Handel und der – Reparatur tätige Familien-GmbH statt dem für die Unternehmensgröße üblichen einen
Geschäftsführer drei, die zum Teil noch anderen Unternehmen ihre Arbeitskraft schulden bzw. nicht allein vertretungsberechtigt
sind, ist im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Geschäftsführergehälter der aus externen Gehaltsstudien ermittelte
und verdreifachte Vergleichswert um 30% zu mindern. Weitere Abschläge könnten sich aus der Tätigkeit der Geschäftsführer für
andere Unternehmen ergeben.
2. Auch wenn eine vGA wegen überhöhter Geschäftsführergehälter nur vorliegt, wenn der obere Rand des Schätzungsrahmens überschritten
ist, bestimmt sich der Schätzrahmen nicht durch das obere Quartil oder gar durch den Höchstwert von Gehaltsstrukturuntersuchungen,
sondern durch die Gesamtumstände des Einzelfalles.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 422 Nr. 7 GmbHR 2011 S. 1049 Nr. 10 KÖSDI 2011 S. 17615 Nr. 10 Ubg 2012 S. 350 Nr. 5 BAAAD-87571
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Urteil v. 26.01.2011 - 1 K 1509/07
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