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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 8 K 3052/07 H(L)

Gesetze: EStG § 3 Nr. 62EStG §19

Keine Steuerbefreiung für Arbeitgeberzuschüsse zum Versicherungsbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder im Rechtsanwaltsversorgungswerk

Leitsatz

  1. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Versicherungsbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder im Rechtsanwaltsversorgungswerk sind nicht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerbefreit.

  2. Diese Zuschüsse werden indessen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse gewährt und stellen daher keinen Arbeitslohn dar, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder dem Versorgungswerk nach den Pensionsvereinbarungen auf die zugesagten betrieblichen Versorgungsbezüge angerechnet werden sollen. (Anschluss an , BStBl II 2007, 181)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAD-87570

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.04.2010 - 8 K 3052/07 H(L)

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