NWB Nr. 31 vom Seite 2595

Checklisten und Übersichten

In Ihrer NWB Datenbank finden Sie in der Kategorie „Arbeitshilfen” eine Vielzahl von praxisnahen Hilfen für Ihren Arbeitsalltag. Einen wichtigen Baustein bilden dabei die „Checklisten und Übersichten”. Drei aktuelle Übersichten möchten wir Ihnen an dieser Stelle vorstellen.

Versandhandelsregelung des § 3c UStG – Schwellenwerte und Prüfungsschema

[i]Versandhandelsregelung des § 3c UStG NWB YAAAD-82932Unter bestimmten Voraussetzungen gilt eine innergemeinschaftliche Lieferung oder sonstige Leistung gem. § 3c UStG als dort ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung endet. Maßgeblich sind dabei die Merkmale des Abnehmers gem. § 3c Abs. 2 UStG und die Schwellenwerte für den Erwerb und die Lieferung, die jeder EU-Mitgliedstaat festlegt. Die Versandhandelsregelung des § 3c UStG ist anzuwenden, wenn bei dem Lieferer der Gesamtbetrag der Entgelte, der den Lieferungen in einen Mitgliedstaat zuzurechnen ist, die maßgebliche Lieferschwelle im laufenden Kalenderjahr überschreitet oder im vorangegangen Jahr überschritten hat. In der NWB Datenbank finden Sie ein Prüfungsschema, anhand dessen Sie die Notwendigkeit der Prüfung einer innergemeinschaftlichen Lieferung ermitteln können. [i]Prüfungsschema zur Versandhandelsregelung des § 3c UStG

S. 2596Zusätzlich zum Prüfungsschema enthält diese Arbeitshilfe eine Übersicht der Schwellenwerte, bei deren Überschreiten die Versandhandelsregelung des § 3c UStG anzuwenden ist. [i]Schwellenwerte zur Versandhandelsregelung des § 3c UStG

Hinweis

Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, empfehlen wir Ihnen den Beitrag von Pfadler (NWB 46/2010 S. 3694).

Düsseldorfer Tabelle

[i]Düsseldorfer Tabelle NWB HAAAB-05495Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsleitlinie des OLG Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Sie erstand erstmals 1962 am damaligen LG Düsseldorf (daher der Name) und wird seither regelmäßig aktualisiert. Die Düsseldorfer Tabelle soll die Unterhaltsrechtsprechung der Familiengerichte in Bezug auf den Kindesunterhalt standardisieren. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand ) liegt in der NWB Datenbank vor.

Basiszinssätze § 247 Abs. 1 BGB

[i]Basiszinssätze NWB EAAAB-04673Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB). Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Eine Übersicht über die Basiszinssätze der Jahre 1999–2011 finden Sie in der NWB Datenbank in der Kategorie „Arbeitshilfe”.

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Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 2595 - 2596
NWB XAAAD-87516