Aufhebung der Festsetzung des Kindergelds, wenn Familienkasse nachträglich durch das FA von den höheren
den Grenzbetrag überschreitenden
Einkünften und Bezügen erfährt
Leitsatz
1. Die Familienkasse hat zu Recht die Festsetzung des Kindergelds im Jahr 2008 nach § 70 Abs. 4 EStG aufgehoben und das überzahlte
Kindergeld zurückgefordert.
2. Im Streitfall übersteigen die Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag von 7.680 Euro deshalb, weil die Familienkasse
erst nach Erlass der Prognoseentscheidung von dem höheren Bruttolohn durch die Mitteilung des FA und vom Erhalt von Sonntagszuschlägen
erfahren hat.
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