Arbeitshilfe Juli 2013

Unbeachtlichkeit von Wertveränderungen nach dem Stichtag bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage - Mustereinspruch

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Abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen:

Kommt ein Erlass festgesetzter Erbschaftsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen in Betracht weil eine Gesellschafterforderung am Stichtag unstreitig nicht mehr den Wert hatte, der nach Bilanzierungsgrundsätzen anzusetzen ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB AAAAD-87366