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BMF 05.07.2011 IV D 2 - S 7105/10/10001, NWB 30/2011 S. 2524

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Organschaft

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Dabei ist unter der finanziellen Eingliederung der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen. Der BFH hat mit Urteilen v. - V R 9/09 NWB AAAAD-45067, und v. - XI R 43/08 NWB MAAAD-79664 entschieden, dass eine finanzielle Eingliederung sowohl bei einer Kapital- als auch bei einer Personengesellschaft als Organträger eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung der Kapital- oder Personengesellschaft an der O...

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