OFD Niedersachsen - S 2706 - 180 - St 241

Verkauf der Plaketten für die Durchführung von Abgas-Untersuchungen (AU) und Ausstellung von sogenannten Feinstaubplaketten durch juristische Personen des öffentlichen Rechts

Die Kfz-Innungen werden mit dem Verkauf von AU-Plaketten an die nach § 47a Abs. 2 StVZO anerkannten Werkstätten im Regelfall wirtschaftlich tätig. Die Kfz-Innungen sind nur insoweit hoheitlich tätig, als sie die ordnungsgemäße Verteilung sicherstellen und den Verbleib der Plaketten überwachen müssen. Mit dieser hoheitlichen Tätigkeit ist der auf einen wirtschaftlichen Erfolg gerichtete Verkauf der Plaketten nicht unlösbar verbunden. Der Handel mit den Plaketten ist nicht hoheitlich, wenn sich unter jeweils freier Vereinbarung eines Kaufpreises eine Verkaufskette vom Hersteller der Plaketten über die Kfz-Innung bis zu der Stelle entwickelt, die die Plaketten zuteilt.

Der Verkauf der Feinstaubplaketten durch die Kfz-Zulassungsstellen stellt keine hoheitliche Tätigkeit dar, da er der juristischen Person des öffentlichen Rechts nicht eigentümlich und vorbehalten ist.

Diese Tätigkeiten begründen – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – einen Betrieb gewerblicher Art.

Die Karteikarte § 4 Karte A 7 (Kontrollnummer 501) ist durch dieses Karteiblatt zu ersetzen.

OFD Niedersachsen v. - S 2706 - 180 - St 241

Fundstelle(n):
KSt-Kartei NI § 4 KStG Karte A 7 - 888 -
DStR 2011 S. 1858 Nr. 39
VAAAD-87171