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FG Münster Urteil v. - 5 K 1388/09 U EFG 2011 S. 1663 Nr. 18

Gesetze: StraBEG § 8, StraBEG § 10, AO § 153, UStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1

Umsatzsteuer:

Kein Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem StraBEG

Leitsatz

Die Umsatzsteuer aus Rechnungen im Zusammenhang mit Beratungsleistungen nach dem StraBEG steht auch dann nicht in direktem und unmittelbaren Zusammenhang mit Ausgangsumsätzen und kann folglich nicht als Vorsteuer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG abgezogen werden, wenn die nacherklärten Einnahmen ausschließlich Einnahmen aus einem Handelsunternehmen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 748 Nr. 12
EFG 2011 S. 1663 Nr. 18
Ubg 2012 S. 482 Nr. 7
PAAAD-86901

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FG Münster, Urteil v. 26.05.2011 - 5 K 1388/09 U

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