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OLG Düsseldorf 20.01.2011 3 Wx 3/11, NWB 29/2011 S. 2440

Gesellschaftsrecht | Keine amtswegige Löschung der GmbH bei Bankguthaben

Der Registerrichter hat vor der registerlichen Entfernung vermögensloser Handelsgesellschaften, bei denen ein Aktivvermögen nicht mehr vorhanden ist und die nur noch „auf dem Papier” existieren, abzuwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Löschung einer solchen Gesellschaft aus dem Register und dem Interesse der Gesellschafter am Fortbestand ihrer Gesellschaft. Vor Annahme einer Vermögenslosigkeit der Gesellschaft hat er mithin unter Berücksichtigung des Vorgehens der Gesellschaft und Dritter, insbesondere der berufsständischen Organe und des Prüfungsverbands von Amts wegen zu prüfen (§ 26 FamFG), ob die Gesellschaft nach Auffassung eines vernünftig denkenden Kaufmanns tatsächlich ohne Aktivvermögen ist. Da der Richter seine Überzeugung nicht auf eine unterlassene Darlegung des Geschäftsfüh...

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