Bilanzbuchhalter-Handbuch
8. Aufl. 2011
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1. Kapitel: Buchführung
A. Aufgaben der Buchführung und Buchführungspflicht
I. Wesen und Aufgaben der Buchführung
1Die Buchführung dient der planmäßigen, lückenlosen und ordnungsmäßigen Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens (s. auch § 239 Abs. 2 HGB und H 5.2 EStH). Sie hat Dokumentations- und Kontrollfunktion.
2Die Buchführung soll
dem Kaufmann jederzeit einen Überblick über den Stand und alle Veränderungen der Vermögensteile und Schulden gewähren;
das Zahlenmaterial für den nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zu erstellenden Jahresabschluss liefern.
3Weitere Aufgaben der Buchführung sind:
Ermittlung des Erfolgs, des Gewinns oder Verlusts;
Lieferung der Werte für die Kostenrechnung und die Ermittlung der Verkaufspreise;
Ermitteln und belegen der Grundlagen für die Besteuerung;
Überwachung der Zahlungsfähigkeit (Liquidität);
Sammeln, ordnen und gruppieren der Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge zum Zwecke innerbetrieblicher Kontrollen (Zeitvergleich) und für Vergleiche mit anderen Unternehmen (Betriebsvergleich);
Liefern des Zahlenmaterials für interne statistische Zwecke...