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FG Münster Urteil v. - 9 K 209/08 K,F EFG 2011 S. 1988 Nr. 22

Gesetze: EStG § 6 Abs 1 Nr 2

Bilanzen:

Teilwertabschreibung einer unverzinslichen Darlehensforderung

Leitsatz

1) Grundsätzlich ist der Teilwert einer unverzinslichen Forderung oder niedrig verzinslichen Forderung zu einem vor ihrer Fälligkeit liegenden Zeitpunkt niedriger als ihr Nennwert.

2) Bei Bestehen einer Beteiligung von 100% führt allein die Unverzinslichkeit eines Gesellschafterdarlehens nicht zu einer Minderung des Teilwerts der Darlehensforderung.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1774 Nr. 29
BBK-KN Nr. 195/2011 (Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung )
EFG 2011 S. 1988 Nr. 22
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2012 S. 198
CAAAD-86590

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FG Münster, Urteil v. 11.04.2011 - 9 K 209/08 K,F

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