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FG München Beschluss v. - 4 V 548/11 EFG 2011 S. 2094 Nr. 23

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Grundsätzlich keine Bereicherung des Zwischenerwerbers bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schenkungen (Kettenschenkung)

Leitsatz

Nach der im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung gebotenen und ausreichenden summarischen Prüfung ist der Zwischenerwerber bei einer sog. „Kettenschenkung” erbschaftsteuerrechtlich grundsätzlich nicht bereichert, wenn er den Gegenstand sogleich weiterschenkt, selbst wenn zivilrechtlich zwei Zuwendungen anzunehmen sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 105 Nr. 2
EFG 2011 S. 2094 Nr. 23
Ubg 2012 S. 136 Nr. 2
NAAAD-86582

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FG München, Beschluss v. 30.05.2011 - 4 V 548/11

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