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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 59/09

Gesetze: UStG § 25

Abgrenzung des Reiseveranstalters vom Reisevermittler

Leitsatz

  1. Für die Frage, ob ein Unternehmer Reiseleistungen im eigenen Namen (als Reiseveranstalter) oder im fremden Namen (als Reisevermittler) erbringt, kommt es darauf an, wie er im allgemeinen Geschäftsverkehr gegenüber dem Leistungsempfänger auftritt bzw. als wessen Leistung die Reise am Markt erscheint.

  2. Ergibt sich bei objektiver Würdigung aus der Sicht des Leistungsempfängers, dass der Unternehmer die vertraglich vorgesehenen Reiseleistungen im eigenen Namen anbietet, muss dieser sich daran festhalten lassen und kann sich nicht auf die Rolle des Vermittlers zurückziehen.

  3. Die in Prospekten/Vordrucken aufgenommenen Hinweise, nur als Vermittler aufzutreten, sind umsatzsteuerrechtlich nur bedeutsam, wenn sich der Unternehmer im Wirtschaftsleben auch entspr. verhalten hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
HAAAD-86263

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 24.03.2011 - 5 K 59/09

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