StuB Nr. 13 vom Seite 3

Reverse-Charge-Verfahren

Die NWB Datenbank hält eine Fülle von Arbeitshilfen für Sie bereit, die Sie sinnvoll in Ihrem Berufsalltag unterstützen. So z. B. die NWB-Arbeitshilfe zum Reverse-Charge-Verfahren, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen. Das Reverse-Charge-Verfahren enthält Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa. Bei den davon betroffenen Lieferungen an einen Unternehmer schuldet damit nicht mehr der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger.

Durch das JStG 2010 wurde mit Wirkung vom der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. um die Lieferungen der in der Anlage 3 des UStG bezeichneten Gegenstände (insbesondere Industrieschrott und Altmetalle, § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG), das Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG) sowie bestimmte Lieferungen von Gold (§ 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG) erweitert. Das BMF hat zu diesen Änderungen mit dem Schreiben vom Stellung genommen und die Neuregelungen aus der Sicht der Verwaltung sowie Übergangsbestimmungen erläutert.

Inhalt der Arbeitshilfe

Die Arbeitshilfe zum Reverse-Charge-Verfahren enthält zwei Tabellen, die einen Überblick zur Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens (Steuerschuldumkehr-Verfahren) bei Leistungsbeziehungen

  • zwischen Unternehmern ( Business to Business), sowie

  • zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten der EU

aufgeteilt für den Zeitraum bis 2009 und ab 2010 enthalten.

Hintergrund: Die Regelungen zur Übertragung der umsatzsteuerlichen Steuerschuldnerschaft sind nur in Teilbereichen der EU einheitlich geregelt: Zwingend vorgeschrieben ist sie lediglich bei den nach dem sog. Empfängerortprinzip ausgeführten sonstigen Leistungen im Gemeinschaftsgebiet (Art. 196 MwStSystRL). Bei grenzüberschreitender Leistungserbringung ist daher stets eine Prüfung erforderlich, nach welcher Vorschrift sich der Ort der Leistung bestimmt, um eine umsatzsteuerliche Beurteilung vornehmen zu können.

So finden Sie die Arbeitshilfe in der NWB Datenbank

Die Arbeitshilfe zum Reverse-Charge-Verfahren steht unter Dokumententyp auf der Startseite der NWB Datenbank zur Verfügung. Öffnen Sie hierzu zunächst den Link „Arbeitshilfe” und klicken Sie anschließend auf den Button „Checklisten und Übersichten”. Am einfachsten und schnellsten kann die Arbeitshilfe durch Eingabe der NWB-DokID NWB FAAAD-83890 oder des Begriffs Reverse-Charge-Verfahren in das Suchfenster der NWB Datenbank gefunden werden.

Fundstelle(n):
StuB 13/2011 Seite 3
NWB MAAAD-86218