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KSR Nr. 7 vom Seite 9

Unberechtigter Steuerausweis

Anforderungen an den Inhalt einer Rechnung i. S. von § 14c UStG

Frank Schindler

Für die Inanspruchnahme eines Rechnungsausstellers bei unberechtigtem Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG ist es nicht erforderlich, dass die Rechnung ihrem Inhalt nach zum Vorsteuerabzug berechtigt und alle dafür nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Angaben enthält. Vielmehr reicht es aus, wenn das Dokument als Abrechnung über eine Leistung durch einen Unternehmer abstrakt die Gefahr begründet, vom Empfänger oder einem Dritten zur Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs gebraucht zu werden. Der BFH gibt damit seine abweichende Rechtsprechung zur alten Rechtslage (§ 14 Abs. 3 UStG a. F.) ausdrücklich auf.

Unberechtigter Steuerausweis

Zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens sind in § 14c UStG die Tatbestände des unrichtigen und des unberechtigten Steuerausweises geregelt. Hat ein Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach dem Gesetz für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er den Mehrbetrag (§ 14c Abs. 1 UStG). Damit wird der Unternehmer für einen fehlerhaft zu hohen Umsatzsteuerausweis in Anspruch genommen, obwohl der Leistungsempfänger die Vorsteuer nur in der gesetzlich geschuldeten Höhe ...BStBl 1998 II S. 695

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