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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 753

Sonderkündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen

Dieter Hold und Georg Kleinsorge

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAD-86142 Der Kündigungsschutz schränkt das Recht des Arbeitgebers ein, sich einseitig durch Kündigung von einem Arbeitnehmer zu trennen. Der besondere Kündigungsschutz ergänzt den für alle Arbeitnehmer geltenden allgemeinen Kündigungsschutz und dient vor allem dazu, besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmern durch einen zusätzlichen Entlassungsschutz den Arbeitsplatz zu erhalten.

Eine ausführliche Fassung finden Sie in

Funktion des besonderen Kündigungsschutzes

[i]Schutz und ggf. mehr Unabhängigkeit einzelner MitarbeiterDarüber hinaus sollen dem Betrieb Arbeitnehmer mit „Sonderfunktionen” erhalten bleiben, deren Verbleib im Unternehmen für geordnete Betriebsabläufe von besonderer Relevanz ist. Spiegelbildlich soll dem Arbeitnehmer die Angst vor einer Entlassung genommen werden, wenn er berechtigte Ansprüche anmeldet oder in seiner speziellen Funktion leichter in Konflikt mit der Unternehmensleitung geraten kann. Ihm soll damit eine größere Unabhängigkeit verliehen werden.

[i]Kündigung i. d. R. nur außerordentlich oder bei BetriebsaufgabeDas bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber in seiner Unternehmensführung völlig eingeschränkt ist. Um diesen Sonderkündigungsschutz zu überwinden, muss der Arbeitgeber allerdings i. d. R. die Zustimmung einer Behörde bzw....

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