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BGH 28.06.2011 VI ZR 191/10, NWB 27/2011 S. 2273

Haftungsrecht | Ersatzanspruch der Gemeinde für Kosten der Beseitigung einer Ölspur

Beseitigt eine Gemeinde Ölspuren auf kommunalen Straßen (im Streitfall aus einem Traktor ausgetretenes Hydrauliköl) kann sie Halter und Haftpflichtversicherung der beteiligten Kfz gem. § 7 Abs. 1 StVG, § 249 BGB auf Schadensersatz für die dafür angefallenen Kosten in Anspruch nehmen. Die für die öffentliche Sicherheit verantwortliche Gemeinde darf grds. auch private Unternehmen mit der Reinigung beauftragen und diese Kosten ersetzt verlangen. Nach dem Urteil des BGH stehen der öffentlich-rechtliche Kostenerstattungsanspruch und der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch für den geschädigten Eigentümer der Straße nebeneinander, denn beide erfüllen unterschiedliche Ziele.

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