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BFH 14.04.2011 VI R 24/10, NWB 27/2011 S. 2267

Lohnsteuer | Beiträge für eine Gruppenkrankenversicherung

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Beiträge des Arbeitgebers zu einer privaten Gruppenkrankenversicherung sind Arbeitslohn des Arbeitnehmers, wenn dieser einen eigenen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer erlangt (Anschluss an , BStBl 2000 II S. 408). (2) Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der geleisteten Beiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann (Anschluss an , BStBl 2011 II S. 386). (3) Beiträge für eine Krankenversicherung der Arbeitnehmer können steuerfrei sein, wenn der Arbeitgeber nach einer ...

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